Ratgeber
RLM oder SLP: Was gilt für mein Unternehmen?
Ob Ihr Strom über ein Standardlastprofil (SLP) oder über registrierende Leistungsmessung (RLM) abgerechnet wird, beeinflusst Preisbestandteile und mögliche Beschaffungsmodelle.
SLP: Abrechnung nach Profil.
Bei kleineren Verbrauchsstellen wird der Verbrauch über ein standardisiertes Profil angenommen. Abgerechnet werden vor allem Arbeitspreis und Grundpreis.
RLM: gemessener Lastgang.
Bei Strom wird in der Regel ab einem Jahresverbrauch von 100.000 kWh die Leistung viertelstündlich gemessen. Neben dem Verbrauch spielt dann auch die Spitzenleistung eine Rolle.
Was das für den Einkauf bedeutet.
Mit einem gemessenen Lastgang lassen sich Angebote genauer kalkulieren, und es stehen weitere Beschaffungsmodelle wie Tranchen, Spotmarkt oder eine strukturierte Beschaffung zur Verfügung. Dabei wird ein Teil der Menge langfristig über Terminmarktkontrakte gesichert und der Rest flexibel nach Marktlage beschafft – so lassen sich Planbarkeit und Marktchancen ausbalancieren.
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